WILLKOMMEN BEIM VfL KELLINGHUSEN
                               WILLKOMMEN BEIM VfL KELLINGHUSEN

JUGENDSCHUTZ IM VFL

Liebe Sportfreunde,

 

der Vorstand des VfL Kellinghusen hat im Rahmen des Kinderschutzes im Ehrenamt (§ 72 a Sozialgesetzbuch) mit dem Landesjugendamt Schleswig-Holstein als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen getroffen, wonach die ausschließliche  Beschäftigung  (dies gilt für haupt- wie auch für neben- und ehrenamtlich Tätige) persönlich geeigneter Personen im Sinne des§ 72 a SGB zu gewährleisten ist.

 

Dies bedeutet, dass unser VfL keine Personen – egal, ob haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig- ohne persönliche Eignung beschäftigt.

Konkret heißt das, dass der Vorstand prüfen muss, ob die vorgenannten Personen wegen einer in § 72 a Abs. 1 S. 1 SGB VIII aufgeführten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesen Straftaten(StGB) zählen u.a.:

 

§§ 174, 176 u. 182 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bzw. Kindern bzw.   Jugendlichen,

§ 177                      sexuelle Nötigung, Vergewaltigung,

§ 184                      Verbreitung pornographischer Schriften.

 

Die Prüfung obliegt dem Vorstand und hat mittels Vorlage und Einsicht eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) bei Aufnahme der Tätigkeit und wiederkehrend im Abstand von 5 Jahren zu erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, sich von allen Personen, die regelmäßig und unmittelbar in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregister zu verlangen.

Hierin eingeschlossen sind auch die Personen, die bereits für die Seniorenklasse freigeholte Jugendliche trainieren und/oder betreuen.

 

Nicht betroffen von dieser Maßnahme sind die noch nicht volljährigen Trainer/innen und Betreuer/innen.

 

Der VfL Kellinghusen erfüllt mit dieser Maßnahme die

mitdem Landesjugendamt Schleswig-Holstein getroffene Vereinbarung.   

 

Im Zuge der Umsetzung  wurde mit dem Amt Kellinghusen Land folgende Vorgehensweise für die Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse vereinbart:

 

Jede betroffene Person beantragt entweder persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde (zuständiges Amt für den Wohnsitz/Fachbereich Bürgerdienste) ein erweitertes Führungszeugnis.

Dazu bedarf es der Vorlage eines gültigen Personalausweises. Für die Beantragung stellt der Verein ein separates Antragsformular zur Verfügung, das gleichzeitig als Legitimation für die Befreiung von der Gebührenpflicht dient.

 

Das Führungszeugnis wird dem/der Antragsteller/in auf dem Postweg innerhalb von ca. 2 Wochen zugesandt. 

Dem Vorstand ist möglichst zeitnah Einsicht in das Zeugnis zu gewähren.

Dieser verpflichtet sich, die in § 72 a Abs. 5 SGB VIII getroffenen Bestimmungen zur Einsichtnahme, Speicherung, Nutzung und Löschung der durch die Führungszeugnisse gewonnen Erkenntnisse zu beachten.

 

Das Ziel des Gesetzgebers ist, durch eine verantwortungsbewusste Auswahl der haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen geeignete Maßnahmen der Sensibilisierung, der Prävention und Qualifizierung und die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen dafür vorzusorgen, dass das Kinderwohl geschützt wird und Übergriffe auf junge betreute Menschen verhindert werden.

 

Der Vorstand des VfL Kellinghusen steht voll hinter dem Ziel im Interesse und zum präventiven Schutz unserer minderjährigen Mitglieder und bedankt sich vorab herzlich für das Verständnis und die Mithilfe aller beteiligten Personen.

 

Marco Lamm (1. Vorsitzender)    

zuletzt geprüft: 05.12.2023

 

 

14.09.2024

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